Grundstücksnummer und KG-Nummer

Ein Grundstück in Österreich wird durch die KG-Nummer (fünfstellige Nummer der Katastralgemeinde) und die Grundstücksnummer bestimmt, z. B. 01004-1793/2. Ein vorangestellter Punkt (.56) kennzeichnet eine Baufläche: .56 und 56 sind zwei verschiedene Grundstücke. Beide Nummern stehen auf jedem Grundbuchsauszug und in jedem Kaufvertrag.

Sie stehen auf dem Grundbuchsauszug, im Kaufvertrag, im Bescheid der Baubehörde und im Einheitswertbescheid. Die Einlagezahl (EZ) ist eine andere Nummer: Sie bezeichnet die Grundbuchseinlage, in der mehrere Grundstücke stehen können.

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Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit dieser Katastralgemeinde. Wir fragen für dich eine Frage zum Grundstück bei dem BEV und dem zuständigen Vermessungsamt an. Ob und wann eine Antwort zustande kommt, entscheidet das Vermessungsamt.

Die Katastralgemeinde zahlt nicht für diesen Eintrag, und auch kein Eigentümer: Es sind öffentliche Daten. Eintrag korrigieren oder löschen.

Diese Seiten sind kein Grundbuchsauszug und keine Vermessungsurkunde. Sie zeigen, was das Grundstücksverzeichnis des BEV zum Stichtag 01.04.2026 enthält. Maßgeblich sind Grundbuch und Vermessungsamt. Unabhängige Seite, nicht mit dem BEV verbunden.